Moving from U.S. to Austria - is it worth shipping AE86 GTS?
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12-09-2009, 10:10 AM
Post: #16
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This is what our Automobile Club ÖAMTC say: http://www.oeamtc.at/index.php?type=arti...ctive=0259
(sorry, my english is not so good to translate the hole thing, maybe an other member can do this): Fahrzeuge als Übersiedlungsgut Auto mitnehmen Innerhalb der Europäischen Union Rechtlich gesehen spricht man nicht von Übersiedlung sondern von einer Verlegung des Wohnsitzes. Unter einer Verlegung des Wohnsitzes versteht die Veränderung des Mittelpunkts der Lebensführung. In diesem Fall muss das Fahrzeug auf ein österreichisches Kennzeichen umgemeldet werden. Das zu übersiedelnde Gebrauchtfahrzeug muss mindestens 6 Monate in einem EU-Land zugelassen und 6.000 km gefahren worden sein. Sollte dies nicht zutreffen, ist von einem Neufahrzeug zu sprechen, d.h. in Österreich muss die Mehrwertsteuer zusätzlich bezahlt werden. Nähere Auskünfte dazu erhalten Sie beim Wohnsitzfinanzamt. Bei der erstmaligen Zulassung eines Gebrauchtfahrzeuges im Inland ist NOVA zu bezahlen. Bei einem Neufahrzeug fällt zusätzlich die Einfuhrumsatzsteuer an. Übersiedlung aus Drittländern Das Auto kann "zollfrei" (= ohne Zoll und Einfuhrumsatzsteuer) als Übersiedlungsgut nach Österreich gebracht werden, wenn das Fahrzeug bereits 6 Monate auf den Besitzer zugelassen war. die Aufenthaltsdauer vor der Übersiedlung mindestens 12 Monate betragen hat. der KfZ-Besitzer Student ist oder einem befristeten Arbeitsvertrag unterliegt. Für diese Personen gelten andere Bestimmungen - Auskünfte bei den Zollämtern. das Auto entweder bei der Einreise im Hafenzollamt sofort "als Übersiedlungsgut freigeschrieben" wird oder mit Versandschein = T1 an ein österreichisches Binnenzollamt angewiesen wird. Die folgenden 3 Punkte betreffen NUR die Übersiedlung aus Drittländern! 1) Versandschein: Den Versandschein stellt ein Hafen/Grenzspediteur aus, eventuell muss eine Sicherstellung hinterlegt werden. Die Höhe der Sicherstellung ist unterschiedlich (je nach Wert des Fahrzeuges). Der Versandschein muss dem Wohnsitzzollamt vorgelegt werden, die Freischreibung wird aufgrund eines Grundlagenbescheides hier in Österreich vorgenommen. 2) Grundlagenbescheid: Das Fahrzeug muß vorgeführt werden! Der Grundlagenbescheid kann auch vorab bei Ihrem zuständigen Wohnsitzzollamt beantragt werden. Mit diesem Grundlagenbescheid kann das Auto im Hafen/Grenzzollamt abgeholt und ohne Sicherstellung (T 1 müssen Sie selbst ausfertigen) zu Ihrem Zollamt in Österreich gebracht werden. 3) Technische Abnahme: Bei der zuständigen Typisierungsstelle. Bei amerikanischen Modellen muss meist die Lichtanlage etc. umgerüstet werden (Auskünfte bei der Generalvertretung in Österreich). NOVA beim zuständigen Wohnsitzfinanzamt bezahlen. Erst dann bekommt das Fahrzeug ein österreichisches Kennzeichen. Das Fahrzeug darf dann ein Jahr nicht verkauft werden (Frist beginnt bei Zollabfertigung; Verkaufssperre in den Autopapieren). Here u can talk to our MOT, its for Vienna: Wien: Magistratsabteilung 46 (MA 46) - Landesfahrzeugprüfstelle , 7. Haidequerstr. 5, 1110 Wien, Tel. 01/955 59 (Infoline Straße und Verkehr) |
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Moving from U.S. to Austria - is it worth shipping AE86 GTS? - drothe - 12-08-2009, 01:00 AM
[] - MatthewG - 12-09-2009 10:10 AM
[] - SekiguchiUeno - 12-10-2009, 08:47 PM
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